Kurmittel-Verrechnug Gastein
Ob privat oder über die gesetzliche Krankenversicherung – eine Investition in Ihre Gesundheit lohnt sich allemal. Sowohl mit österreichischen als auch mit deutschen Krankenkassen bestehen hinsichtlich der Kurmittelverrechnung Sondervereinbarungen, die teilweise auch eine Direktverrechnung beinhalten.
Die medizinische Notwendigkeit und die Bescheinigung einer Kur stellt der Arzt des Patienten am Heimatort aus. Dann muss die Kur bei der Krankenkasse oder Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden.
Zur Vorlage bei den Krankenkassen sind Pauschalrechnungen nur bei vorheriger Zustimmung Ihrer Krankenkasse geeignet! Weitere Informationen zur Kurmittelverrechnung erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung und bei Ihrem Gasteiner Gesundheitspartner.
Wegweiser Versicherungsleistungen
- Ihr Weg zur Gasteiner Kur - Wegweiser Österreich | PDF
- Ihr Weg zur Gasteiner Kur - Wegweiser Deutschland | PDF





